Unsere Angebote

Wir glauben an unsere Klienten

In unserer langjährigen Arbeit mit Familien hat sich stets gezeigt, wie wichtig die grundlegende Wertschätzung der Klienten und deren Kompetenzen und Fähigkeiten ist. Mittels dieser positiven Grundannahme gelingt es dem Klienten, Selbsthilfekräfte zu entwickeln und verdeckte bzw. bisher unbekannte Ressourcen freizulegen. Nur wer sich angenommen fühlt, öffnet sich und ist in der Lage Veränderungen anzugehen.

Im Hilfeeinsatz ist es unser Anspruch, offen und neugierig auf die individuelle Situation und Problemlage zuzugehen, um wirkungsvoll Einfluss zu nehmen. Von hoher Bedeutung ist uns eine empathische Vorgehensweise. Doch immer mit der Gewissheit, dass die Verantwortung für die vorhandenen Probleme beim Klienten liegt und bleibt. Wir glauben an die Veränderungsfähigkeit eines jeden Einzelnen im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe. Unsere Aufgabe ist es, die verborgenen Fähigkeiten freizusetzen und mittels vielfältiger Methoden zu aktivieren.

Unsere Erfahrung zeigt: Nur wenn sich Menschen verstanden und wertgeschätzt fühlen, kann ein Hilfsangebot hilfreich und wirkungsvoll sein.

Diese Hilfeform ist angezeigt, wenn die Familie in ihrer Gesamtheit einer Unterstützung bedarf. Die Aufgabe der Helfer*innen besteht in einer ressourcenorientierten Beratung und Begleitung der Familienmitglieder. Es gilt, die erzieherischen Kompetenzen der Eltern zu fördern, und damit die Entwicklungschancen der Kinder zu verbessern. Das Ziel ist es, die Familie in die Lage zu versetzen, Konfliktsituationen und Alltagsanforderungen eigenständig zu bewältigen. Dabei soll der Familie die Verantwortung für die Bewältigung ihrer vielfältigen Probleme nicht abgenommen werden. Vielmehr regen die Helfer*innen nach dem Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe zu eigenen Lösungen an, um so die vereinbarten Ziele zu erreichen.

Die Familienhilfe umfasst ein sehr vielfältiges Tätigkeitsfeld, in dem die Helfer*innen in unterschiedlichen Rollen agieren. So treten sie zum Beispiel als „Anwält*innen“ und Vermittler*innen der Familie nach außen, zum anderen als Berater*innen und Pädagog*innen auf. Tatsächlich ist die praktische Ausgestaltung der Hilfe so unterschiedlich wie die Problemlagen in den Familien. Die ambulante Hilfe teilt sich in der Regel in Hausbesuche, sowie bei Bedarf in Begleitung von Terminen außerhalb des Haushalts (Behörden, Arzt, Klinik, Schule, Beratungsstellen etc.). Je nach Zielvereinbarung werden die nötigen Handlungsschritte gemeinsam mit der Familie erarbeitet und umgesetzt. Die Würdigung des Erreichten sowie die Überprüfung der Ziele erfolgt im Laufe der Hilfe immer wieder.

Für die Helfer*innen besteht die kontinuierliche Möglichkeit und Notwendigkeit zur Fallreflektion. Wichtig ist hierbei die ständige Vergegenwärtigung der Helfer*innen, dass die Bezugsgröße das System Familie ist, und nicht ein einzelnes Familienmitglied. Einen hohen Stellenwert hat in diesem Zusammenhang die externe Supervision und die Reflektion der Arbeit im Team, da die Helfer*innen aufgrund des ambulanten Charakters der Arbeit Gefahr laufen, in die Familie integriert zu werden und die Problemsituation unbeabsichtigt sogar unterstützen.

Wir arbeiten mit:

  • Familien mit vielfältigen, gleichzeitig auftretenden Problemlagen
  • Jungen Müttern mit Kleinkindern
  • Eltern, um ihre Erziehungskompetenz zu stärken
  • Eltern, die aufgrund einer Beeinträchtigung kompensatorische Unterstützung brauchen
  • Eltern mit psychischen Erkrankungen
  • Familien in Krisensituationen
  • Familien zur Abwendung einer Gefährdungssituation des Wohles ihrer Kinder
  • Familien mit vielen Kindern

Diese Hilfe kommt bei Problemen und Verhaltensauffälligkeiten individueller Art bei Kindern oder Jugendlichen zur Anwendung. Diese haben entweder selbst um Hilfe gebeten, oder das Jugendamt ist durch die Schule, Kita, Ärzte oder ähnliche Institutionen oder Personen aufmerksam geworden. Die Helfer*innen fungieren hier als Vermittler*innen und Anwält*innen des Kindes oder des Jugendlichen und orientieren sich an dessen Wünschen und Bedürfnissen. Diese sollten mit den Eltern besprochen werden.

Die Helfer*in bringt die Probleme bzw. Symptome des Kindes oder des Jugendlichen in Zusammenhang mit seinem sozialen Umfeld und macht somit allen Beteiligten deutlich, inwiefern sie womöglich an der Aufrechterhaltung der Symptome mitwirken. Es geht hier also vor allem darum, alte Denk- und Verhaltensmuster zu durchbrechen und Lösungen für neue Verhaltensmuster zu erarbeiten. Idealerweise entwickeln die Beteiligten eine neue Sichtweise für die Lage und Bedürfnisse des Kindes oder des Jugendlichen und sind damit bereit, neue Strategien zu erlernen und auszuprobieren.

Für die helfende Fachkraft steht der Kontakt zum Kind bzw. zum Jugendlichen im Vordergrund. Die Anbindung an den Sozialraum, die aktive Gestaltung der Netzwerkarbeit und bei Bedarf die Begleitung von wichtigen Terminen sind Schwerpunkte der Hilfe.

Von wesentlicher Bedeutung innerhalb der Betreuungshilfe ist die Entwicklung eines realistischen Selbst- und Fremdbildes des Kindes/ Jugendlichen. Aufgabe der Fachkraft ist es, das Kind auf die Wirkung seines Verhaltens aufmerksam zu machen und gegebenenfalls neue Verhaltensweisen anzuregen. In der Folge sollte dies die Förderung und Erhöhung der Sozialkompetenz bewirken. Der Rahmen für die Übernahme der erzieherischen Aufgaben ist kontinuierlich zu prüfen, da die Eltern in ihren erzieherischen Kompetenzen gestärkt werden sollen, ohne dass eine Übernahme der Erziehungsaufgaben erfolgt.

Zielgruppe dieser Hilfeform sind junge Heranwachsende, die sich frühzeitig von ihrem Elternhaus gelöst haben, oder sehr schlechten Kontakt zu diesem haben. Aus der Perspektive der Betroffenen bedeutet dies, dass sie nicht die gewünschte Unterstützung beim Aufbau eines eigenen Lebens erhalten. Meist ist zusätzlich das Verhältnis zu weiteren Bezugspersonen des Jugendlichen gravierend gestört. Daraus können Konstellationen entstehen, die den Jugendlichen in hohem Maße gefährden. Konkrete Hilfestellungen sind hier oftmals die Beschaffung eines eigenen Wohnraumes, die Suche nach einer Ausbildungsmöglichkeit, die Unterstützung bei Behördengängen sowie die Verknüpfung mit anderen Hilfesystemen.
Diese Form der Hilfe wird Kindern und Jugendlichen gewährt, bei denen davon auszugehen ist, dass sie ohne eine Hilfe in ihrer psychischen Entwicklung stark gefährdet wären. Ursachen können unerkannte Teilleistungsschwächen oder außergewöhnliche Belastungsfaktoren sein, die sie nicht zu kompensieren vermögen.

In der Regel wird hier eine Helfer*in eingesetzt und die Hilfe langfristig geplant. Von wesentlicher Bedeutung ist auch hier die Zusammenarbeit mit den Eltern und dem individuellen Netzwerk des Klienten.

Das ambulante Clearing stellt eine zusätzliche Hilfeform dar, die kurzfristig und stundenintensiv eingesetzt werden kann, um Gefährdungsmomente im Bereich des Kinderschutzes rasch zu erfassen. Bei lara.berlin werden stets zwei Kolleg*innen im Clearing eingesetzt, die für die Dauer von 8 Wochen mit 10 Stunden pro Woche tätig werden. In dieser Hilfe geht es vor allen Dingen darum, die etwaigen kindeswohlgefährdenden Momente zu ermitteln und zu eruieren, ob und inwieweit die Sorgeberechtigten gewillt und in der Lage sind, diese abzuwenden. Konkret werden folgende Bereiche überprüft:

  • Gewährleistung des Kindeswohls – Ist das Wohl des Kindes durch die Sorgeberechtigten gewährleistet?
  • Problemakzeptanz – Sehen die Sorgeberechtigten und die Kinder selbst ein Problem, können sie akzeptieren, dass ein Problem existiert?
  • Problemkongruenz – Stimmen die Sorgeberechtigten und die beteiligten Fachkräfte in der Problemkonstruktion überein?
  • Hilfeakzeptanz – Sind die Eltern und Kinder bereit, Hilfeangebote anzunehmen?

Das Clearing wird intensiv dokumentiert, da sich die Hilfe stets im Grau- meist aber im Gefährdungsbereich befindet und hier für alle Beteiligten eine Sicherheit durch Überprüfbarkeit wichtig ist.

Seit 2004 gehört die soziale Gruppenarbeit zu einem dauerhaften, stets gut ausgelasteten Arbeitsfeld bei lara.berlin.

Im Kontrast zu allen anderen ambulanten Hilfen, die lara.berlin anbietet ist die soziale Gruppenarbeit durch die räumliche und zeitliche Festlegung in ihrem Setting sehr klar definiert. Die Gruppen finden regelmäßig an zwei klar strukturierten Nachmittagen in der Woche in den Räumen von lara.berlin statt.

Wir bieten drei verschiedene soziale Gruppen an, denen allen jeweils eine eigene Konzeption zugrunde liegt:

Unsere Sozialen Gruppen

  • Setzen sich aus sieben Kindern und Jugendlichen und je zwei Pädagogen*innen zusammen
  • Bieten Kindern und Jugendlichen neuen Zugang, sich mit ihrer Umwelt auseinander zu setzen
  • Machen Konflikte sichtbar und helfen spielerisch, Lösungen zu finden
  • Schaffen Beziehungen, die über einen längeren Zeitraum verlässlich sind
  • Sind Lernen in der Gruppe von der Gruppe
  • Schließen intensive Elternarbeit und Einzelarbeit ein
  • Unterstützen bei allen schulischen Themen
  • Integrieren verschiedene Ansätze (Kunst, Werkstatt, Sport, erlebnispädagogische Projekte)

Wir bieten derzeit drei Gruppen an:

  • 8 – 11jährige Mädchen
  • 12 – 16jährige Mädchen
  • 8 – 12jährige Mädchen und Jungen mit intensiver Elternarbeit

Um den Kontakt zwischen Kindern und Jugendlichen und ihren wichtigen Bezugspersonen zu fördern, ist unter Umständen eine professionelle Unterstützung in Form von Begleitung sinnvoll. Gerade wenn der Kontakt zu den Bezugspersonen aufgrund eines Konflikts, einer Trennung, oder einer Scheidung unterbrochen wurde, haben Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf Unterstützung im Annäherungsprozess. Denn für das Wohl und die Entwicklung des Kindes sind immer beide Elternteile bedeutsam.

Ziel des Begleiteten Umgangs ist immer die Vorbereitung eines selbständigen Umgangs. Dazu wird nach Analyse und Auswertung von begleitetem Umgang eine für alle Seiten akzeptable Umgangsvereinbarung getroffen. Im Arbeitsprozess werden die Elternteile zu kompetentem Elternverhalten befähigt, wenn dies notwendig erscheint.

Die Formen des Begleiteten Umgangs reichen hierbei von sehr zurückhaltender, beobachtender Unterstützung in Übergabesituationen bis hin zum kontrollierten Umgang bei einer drohenden Gefährdung des Kindswohles.